Der Sommer ist da!
Das beutetet in weiten Teilen Deutschlands jedoch auch hohe Temperaturen in der eigenen Wohnung. Wer hier Abhilfe schaffen möchte, sollte jedoch nicht drauf los agieren.
Denn wer in einer Eigentumswohnung wohnt, die somit Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, darf nicht eigenständig eine Klimaanlage einbauen. Fest installierte Geräte stellen eine bauliche Veränderung dar, über die die Gemeinschaft beschließen muss.
Egal wie warm es also aktuell unter Umständen in der Wohnung ist, eine solche Anlage muss erst erlaubt und beschlossen werden. Dazu müssen Eigentümer auf der Eigentümerversammlung einen entsprechenden Antrag stellen und einen Beschluss fassen lassen. Dann steht der Abkühlung nichts mehr im Wege. Mieter müssen dazu zuerst den Vermieter (=Eigentümer) bitten, entsprechend die Erlaubnis per Beschluss einzuholen.
Eine schnelle, unkompliziertere Alternative stellen daher mobile Klimageräte dar, die ohne bauliche Arbeiten in der Wohnung selbst angebracht und wieder entfernt werden können.
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