Wissenswert für Mieter und Vermieter: Altbau

Wissenswert für Mieter und Vermieter: Altbau

Eine schöne Altbauwohnung scheint der Traum vieler Mieter zu sein. Doch so schön das Flair einer solchen Wohnung auch ist, darf man sie nicht an den gleichen Maßstäben wie eine Neubauwohnung messen.

Altbau ist Altbau und Neubau ist Neubau. Unter dieser Aussage berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Nr. 17/2021) des Eigentümerverbandes Haus und Grund Berlin mit Blick auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Neukölln (Az.: 14 C 75/20). Die Miete kann man wegen möglichen Mängeln wie undichten Fenstern jedenfalls nicht ohne weiteres mindern. Denn nicht immer ist ein Mangel auch ein solcher.

Die Miete könne auch nicht wegen der Arbeiten in der Nachbarwohnung gemindert werden, so die Richter. Mit solchen Arbeiten müsse in einem Altbau immer gerechnet werden. Eine ungewöhnliche Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Wohnung war in diesem Beispiel nicht erkennbar für das Gericht.

H. Petsch

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