Aktuelles: Steuererleichterung bei Neubau

Aktuelles: Steuererleichterung bei Neubau

An dieser Stelle informieren wir über interessante aktuelle Themen und Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften mit Immobilienbezug.

Deutliche Steuererleichterungen erhalten private Bauherren, die neuen Wohnraum schaffen. Dies betrifft Neubauten (Bauantrag bis 31.12.2021 eingereicht) ebenso wie die Umnutzung vorhandener Räume zu abgeschlossenem Wohnraum, sofern die Anschaffungs- und Herstellkosten eine bestimmte Summe pro Quadratmeter nicht überschreitet, und die Wohnung mehr als 10 Jahre vermietet wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können zusätzlich zur linearen Abschreibung 5 % der Anschaffungs- und Herstellkosten (befristet auf 4 Jahre) angesetzt werden.

Der „Mannheimer Morgen“ vom 19. März berichtete hierzu unter Bezugnahme auf eine entsprechende Information des Verbands Privater Bauherren (VPB).

H. Petsch

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