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Deutliche Steuererleichterungen erhalten private Bauherren, die neuen Wohnraum schaffen. Dies betrifft Neubauten (Bauantrag bis 31.12.2021 eingereicht) ebenso wie die Umnutzung vorhandener Räume zu abgeschlossenem Wohnraum, sofern die Anschaffungs- und Herstellkosten eine bestimmte Summe pro Quadratmeter nicht überschreitet, und die Wohnung mehr als 10 Jahre vermietet wird. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können zusätzlich zur linearen Abschreibung 5 % der Anschaffungs- und Herstellkosten (befristet auf 4 Jahre) angesetzt werden.
Der „Mannheimer Morgen“ vom 19. März berichtete hierzu unter Bezugnahme auf eine entsprechende Information des Verbands Privater Bauherren (VPB).