Mieter dürfen Wände während der Mietzeit nach Belieben streiken – so wie es ihnen gefällt ! Doch wie sieht es beim Auszug aus? 🌈
Wurde die gemietete Wohnung in dezenten Tönen oder gar weiß gestrichen übernommen, ist sie auch beim Auszug in üblichen, neutralen Farben zurück zu geben. Im Fall, dass die Wände in bunten, kräftigen Farben gestrichen wurden, müssen Mieter also nochmal zum Pinsel greifen und beim Auszug weiß streichen. Andernfalls droht Schadenersatz, wie das Amtsgericht Paderborn nun urteilte.
Mieter und Vermieter sollten bei der Wohnungsübergabe also darauf achten, ob Wände gestrichen wurden und ggf. den Zustand im Übergabeprotokoll festhalten.
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