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Bei Wohnungsübergaben zum Auszug aus einer Wohnung müssen Mieter sämtliche Schlüssel, die zur Wohnung gehören, herausgeben. Dies bezieht sich auch auf selbst nachgefertigte Schlüssel, oder auch Schlüssel, die nicht im Mietvertrag oder Protokoll zum Einzug vermerkt sind.
Die Saarbrücker Zeitung berichtete hierzu am 03. April 2021 unter Bezugnahme auf eine Mitteilung des Verbands „Haus und Grund Deutschland“.